Herr Prüter bemängelte, dass im Umweltbereicht der 101. FNP-Änderung umweltbezogene Daten aus dem Jahre 2003 bzw. 2007 verwendet wurden und keine aktuellen Datenerhebungen durchgeführt worden sind.

 

Herr Diekmann wies darauf hin, dass auf der Planungsebene der Flächennutzungsplanänderung dies nicht erforderlich sei. Erst im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) sei eine konkrete Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung notwendig.

 

Herr Schücking fragte nach, ob für die Fußballgolfanlage ein Bebauungsplan aufgestellt werde.

 

Frau Heitmann-Schmacker bestätigte, dass bei einem dauerhaften Betrieb die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich sei.