Sitzung: 15.09.2014 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Energie
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: II-506-2014
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Wangerland beschließt die Vergnügungssteuersatzung in der
dieser Niederschrift beigefügten Fassung.
Die
im Jahr 2005 erlassene Vergnügungssteuersatzung ist der aktuellen
Rechtsprechung anzupassen. Insbesondere sind Regelungen bei der Besteuerung von
Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit zu beachten.
Wesentliche
Änderungen sind:
Es
sind alle Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (also in Spielhallen und auch
in Gaststätten) nach dem Umsatz zu veranlagen. Diese Regelung gilt in der
aktuellen Satzung nur für Geldspielgeräte in Spielhallen. In Gaststätten wird
bislang noch eine Pauschsteuer von 40,00 Euro erhoben. Der Steuersatz beträgt
zukünftig für alle Geldspielgeräte, unabhängig vom Standort, 12 Prozent vom
Einspielergebnis. Die Mindestbeträge belaufen sich in Spielhallen auf 130,00
Euro und in Gaststätten auf 51,00 € pro Monat.
Für
das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs oder ähnlichen
Einrichtungen beträgt der Steuersatz zukünftig 20% von der Roheinnahme (alt:
10%).
Geräte,
mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen dargestellt werden oder die eine
Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben, unabhängig
vom Aufstellort: 1.000,00 Euro (alt: 200,00 Euro).