Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Wangerland beschließt die Vergnügungssteuersatzung in der dieser Niederschrift beigefügten Fassung.


Die im Jahr 2005 erlassene Vergnügungssteuersatzung ist der aktuellen Rechtsprechung anzupassen. Insbesondere sind Regelungen bei der Besteuerung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit zu beachten.

 

Wesentliche Änderungen sind:

 

Es sind alle Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (also in Spielhallen und auch in Gaststätten) nach dem Umsatz zu veranlagen. Diese Regelung gilt in der aktuellen Satzung nur für Geldspielgeräte in Spielhallen. In Gaststätten wird bislang noch eine Pauschsteuer von 40,00 Euro erhoben. Der Steuersatz beträgt zukünftig für alle Geldspielgeräte, unabhängig vom Standort, 12 Prozent vom Einspielergebnis. Die Mindestbeträge belaufen sich in Spielhallen auf 130,00 Euro und in Gaststätten auf 51,00 € pro Monat.

 

 

Für das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs oder ähnlichen Einrichtungen beträgt der Steuersatz zukünftig 20% von der Roheinnahme (alt: 10%).

 

Geräte, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben, unabhängig vom Aufstellort: 1.000,00 Euro (alt: 200,00 Euro).