Herr Hinrichs nahm die Pflichtenbelehrung nach den Bestimmungen des § 60 NKomVG vor. Er wies dabei insbesondere auf die nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin. Der Hinweis auf diese Vorschriften wurde aktenkundig gemacht. Herrn Herren wurde eine neue Textausgabe des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ausgehändigt.

 

Herr Herren wurde durch Herrn Hinrichs nach § 60 NKomVG mit Handschlag verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.