Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Wangerland beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. I/16 „Hohenkirchen-Helmstede“. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der beigefügten Planskizze. Hinsichtlich der Kosten für das Bauleitplanverfahren und der Ausweisung von Verkehrsflächen ist ein städtebaulicher Vertrag mit der Vorhabenträgerin abzuschließen. Diese hat ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung der Planunterlagen usw. zu ihren Lasten zu beauftragen.


Herr Boner erläuterte, dass im Gulfhof selbst eine Gastronomie – nämlich ein Café/Bistro – installiert werden soll; die Baugenehmigung hierfür liege bereits vor. Möglicherweise sollen zukünftig auch Betten bewirtschaftet werden. Er erklärte, dass Frau Pulina eine Vorliebe für das Wangerland entdeckt habe und daher ihrer Familie und Freunden aus Herten ermöglichen wolle, hier Urlaub zu machen; hierzu plane sie die Errichtung von kleinen Ferienhäuschen. Finanzierungsgrundlage hierfür soll die Vermarktung der Grundstücke für das Dauerwohnen sein. Herr Boner betonte, dass Frau Pulina die landschaftliche Situation auf dem Grundstück erhalten und pflegen wolle. So solle die Parklandschaft erhalten bleiben; es sei sogar geplant, zusätzliche Bepflanzungen vorzunehmen. Durch die Errichtung eines Sammelparkplatzes sollen auch die Autos von den Grundstücken fern gehalten werden. Er versicherte, dass die landschaftlich schützenswerten Bestandteile der Fläche im B-Plan aufgenommen werden.

 

Auf Nachfrage erläuterte Herr Boner, dass sich die derzeitigen Planungen auf 7 – 8 zu veräußernde Grundstücke im Osten der Fläche und 5 – 6 Grundstücke im südlichen Bereich belaufen.