Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. II/15 „Horumersiel-Süd“ in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.


Herr Dr. Gramann erläuterte die Planungen für das Baugebiet, vor allem hinsichtlich der Änderungen, die nach den Anregungen und Wünschen aus der Ausschusssitzung am 12. Juni 2007 und nach dem mit der Verwaltung geführten Abstimmungsgespräch  am 14. Juni 2007 vorgenommen worden sind. Er ging dabei auf die folgenden Punkte ein:

1.          Geschossflächenzahl – Herr Dr. Gramann erläuterte, dass zunächst eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,4 geplant gewesen sei. Im Rahmen der TÖB-Beteiligung habe aber der Landkreis eine Erhöhung der GFZ auf 0,6 angeregt, der man im Abwägungsvorschlag zum Teil gefolgt sei, indem man die GFZ auf 0,5 erhöht habe; nun sei man wieder zu den ursprünglich geplanten 0,4 zurück gekehrt

2.          Dimensionierung und Gestaltung – Herr Dr. Gramann erklärte, dass Befürchtungen bestanden hätten, es würden überdimensionierte Baukörper entstehen. Daher sei die Firsthöhe von 9,50 m auf 9,00 m reduziert und die Traufhöhe auf 4,50 m festgesetzt worden; somit bestehe ausreichender Gestaltungsspielraum. Auf die Zwischenfrage, ob Pultdächer möglich seien, antwortete Herr Dr. Gramann, dass diese laut B-Plan erlaubt seien; diese Dächer würden für Energiesparhäuser bzw. Niedrigenergiehäuser verwandt

3.          Dachneigung – Herr Dr. Gramann führte aus, dass bei einer festgelegten Dachneigung von 25 – 48° ausreichend Spielraum für die Wünsche der Bauherren vorhanden sein

4.          Familienfreundlichkeit – Herr Dr. Gramann betonte, dass die Familienfreundlichkeit ausdrückliche Intention des Vorhabenträgers sei; diese zeige sich unter anderem darin, dass relativ kleine Grundstücke vorgesehen seien. Er legte einen Parzellierungsplan auf, nach dem die meisten Grundstücke sich in einer Größe zwischen 550 – 700 m² nutzbarer Fläche bewegen (die Gräben im Norden und Süden des Plangebietes sind laut Herrn Dr. Gramann nicht nutzbar). Weiterhin führte Herr Dr. Gramann aus, dass auch Doppelhäuser zugelassen seien, womit eine weitere Möglichkeit für Familien bestünde, kostengünstig zu bauen. Er ergänzte, dass die Fläche für Ferienwohnungen nur maximal 1/3 der Geschossfläche betragen dürfe und auch hieran die Absicht, Dauerwohnen für Familien zu realisieren, erkennbar sei

5.          Erschließung in Bauabschnitten – Herr Dr. Gramann erklärte, dass die Möglichkeit zur Erschließung in einzelnen Bauabschnitten gegeben sei; dies sei mit der Gemeinde abgestimmt worden. Allerdings müsse hier noch der Zuschnitt besprochen und berücksichtigt werden, dass die Ver- und Entsorgungseinrichtungen für das Gesamtprojekt dimensioniert seien. Herr Dr. Gramann legte den B-Plan auf und erläuterte Einrichtungen wie Regenrückhaltebecken und Wendehammer sowie die textlichen Festsetzungen, wobei er auf die vorgenommenen und bereits beschriebenen Änderungen hinwies.

 

Herr Tammen erteilte Herrn Meppen das Wort, der daraufhin die Ausführungen von Herrn Dr. Gramann wie folgt ergänzte: Im Baugebiet Horumersiel-Süd gelte dieselbe Höhe wie in den anderen Baugebieten, und die abschnittsweise Erschließung sei ähnlich wie in der Bakenstraat geplant; diese Erschließung werde im städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger festgelegt. Herr Meppen betonte aber die drei Besonderheiten des Baugebietes Horumersiel-Süd: Erstens sei für Ferienwohnungen – anders als in den anderen Baugebieten in der Gemeinde – nicht die Hälfte, sondern nur ein Drittel der Geschossfläche für die Nutzung als Ferienwohnung erlaubt. Zweitens solle die Familienfreundlichkeit durch eine gezielte Familienförderung betont werden; wie konkret gefördert werden soll, werde zurzeit noch beraten und sei nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Drittens sei bei der Dachform die Ausnahme des Pultdaches zulässig, um Vielfalt zu ermöglichen, vor allem aber, um die Nutzbarkeit und den Einsatz von regenerativen Energien zu ermöglichen.

 

Herr Meppen führte weiter aus, dass das Baugebiet durch Größenangaben und der Nennung der zulässigen Dachformen, und nicht durch Stilvorschriften, definiert sei; auch sei der Einsatz von Solaranlagen möglich, allerdings liege dies in der Kreativität des Bauherren begründet und habe im B-Plan daher nichts verloren. Er betonte, dass durch die Abänderung der GFZ auf 0,4 auch ein zweites Vollgeschoss ausgeschlossen sei. Abschließend stellte er fest, dass er keinen Zweifel daran habe, dass der Vorhabenträger das Projekt so umsetze, wie es vom Rat gewünscht sei.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen