Beschluss:
Der Rat beschließt die Haushaltssatzung und den
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014
1. im Ergebnishaushalt
mit dem
jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen
Erträge auf 17.084.242
€
1.2 der ordentlichen
Aufwendungen auf 17.084.242
€
1.3 der außerordentlichen
Erträge auf 6.100,00
€
1.4 der außerordentlichen
Aufwendungen auf 15.700,00
€
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit 16.202.475
€
2.2 der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit 15.851.225
€
2.3 der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit 590.400
€
2.4 der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit 1.636.200
€
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit 1.790.250
€
2.6 der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit 1.095.700
€
2.7. nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des
Finanzhaushaltes 18.583.125
€
- der Auszahlungen des
Finanzhaushaltes 18.583.125
€
3. Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.022.850 €
festgesetzt.
4. Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht veranschlagt.
5. Der Höchstbetrag bis
zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von
Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 2.500.000 €
festgesetzt.
6. Die Steuersätze
(Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt
festgesetzt:
6.1. Grundsteuer
6.1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400
v.H.
6.1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 400
v.H.
6.2. Gewerbesteuer 400
v.H.
7. Das vorgelegte Investitionsprogramm für die
Haushaltsjahre 2015 – 2017 wird genehmigt.