Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014

 

1. im Ergebnishaushalt

   mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                       17.084.242 €

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                         17.084.242 €

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                                 6.100,00 €

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                 15.700,00 €

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                            16.202.475 €

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                          15.851.225 €

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                     590.400 €

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                 1.636.200 €

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                             1.790.250 €

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                            1.095.700 €

 

2.7. nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                      18.583.125 €

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                     18.583.125 €

 

 

3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.022.850 € festgesetzt.

 

 

4. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

5. Der Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,

wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

 

6. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

 

6.1. Grundsteuer

6.1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)             400 v.H.

6.1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                            400 v.H.

6.2. Gewerbesteuer                                                                                                    400 v.H.

 

7. Das vorgelegte Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2015 – 2017 wird genehmigt.

 


Herr Meinen stellte in seinem (dieser Niederschrift beigefügten) Redebeitrag die Eckpunkte des Haushalts 2014 vor.

 

Vorsitzende Brandenburg-Bienek bedankte sich bei der Verwaltung für die geleistete Arbeit.

 

Beigeordneter Lammers sah Licht und Schatten im vorgelegten Haushaltsentwurf: Einerseits ist das positive Ergebnis des Ergebnishaushaltes der Gemeinde herauszustellen – aber andererseits können Investitionen nur im erheblichen Maße durch Kredite im Finanzhaushalt finanziert werden. Entgegen des ursprünglichen Entwurfes konnte der voraussichtliche Schuldenstand zum 31.12.2014 zwar unter 13 Mio. € verringert werden, aber auch die geringere  Kreditaufnahme führt zu einer Netto-Neuverschuldung. Schwerpunkt der zukünftigen Haushaltsplanung muss daher die Finanzierbarkeit von Investitionen sein.

 

In Anbetracht der konservativen Haushaltsplanung erhofft sich Ratsherr Cramer – wie in den vergangenen Jahren – wiederum ein verbessertes Jahresergebnis. Kritisch sieht er die Nachhaltigkeit  der Sanierungsmaßnahme Hohenkirchen und führt als Beispiel die Marktplatzgestaltung an. Auch wies er auf die im Haushalt eingeplante Unterdeckung für die Leistung „Betrieb des Muschelmuseums“ in Höhe von 10.300 € hin. Schließlich betonte er, dass es bei den damals gefassten Beschlüssen zur Gestaltung des Wangermeeres keine Alternativen gab.

 

Obwohl hinsichtlich des erheblichen Sanierungsbedarfs der Gemeindestraßen bislang keine Lösungswege aufgezeigt werden, signalisierte Ratsherr Onnen-Lübben  für die CLB-Gruppe die Zustimmung zum vorgelegten Etatentwurf. Für die Zukunft sieht er positive Tendenzen hinsichtlich der Gewerbesteuererträge. Die von privaten Investoren getragene Repoweringmaßnahme im Windpark Bassens wird sicherlich Früchte tragen, an der die Gemeinde über die Gewerbesteuer ebenfalls partizipieren wird. Insofern erhofft er sich auch einen Neubeginn der Gespräche über das leider gescheiterte Repowering-Programm in der Gemeinde Wangerland.

 

Ratsfrau Kirschner hob hervor, dass eine Umkehr bei der Neuverschuldung dringend angezeigt ist. Daher gilt es, alle Investitionen auf ihre zeitliche Umsetzbarkeit und insbesondere auf ihre Folgekosten kritisch zu prüfen. Auch muss ein Grundkonzept über die weitere Entwicklung des Wangermeeres erstellt werden. Insgesamt kann es nicht sein, dass zukünftige Generationen für die jetzt aufgebaute Schuldenlast zahlen müssten.

 

Abschließend machte Ratsherr Riedel deutlich, dass ein Drittel der Investitionen im Bereich „Schulen, Kindergarten und Jugend“ erfolgen und somit ein nachhaltiger Beitrag für die Zukunftssicherung in diesen für die Entwicklung der Gemeinde wichtigen Bereichen geleistet wird.