Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschluss:

 

Es sind geeignete Maßnahmen für eine sichere Verkehrslenkung der Besucher zu den einzelnen Strandabschnitten zu ergreifen. Hierzu zählt insbesondere die Errichtung eines Zauns am Deich entlang der Bäderstraße sowie die Optimierung der Beschilderung auf den Parkplätzen.


Herr Gerdes berichtete, dass man in der vergangenen Saison vielfach feststellen musste, dass es im Kreuzungsbereich der Bäderstraße zum Parkplatz 1 vielfach zu erheblichen Verkehrsgefährdungen für die Strandbesucher gekommen ist. Die Besucher nutzten den kürzesten Weg Richtung Strand, direkt gegenüber der Einfahrt zum Parkplatz im Bereich des ohnehin nicht geringen Verkehrsaufkommens auf der Bäderstraße und der ein- und ausfahrenden PKW’s zum Parkplatz. Am Deich selber sind „Trampelpfade“ entstanden, die so auch schon im Deichschauprotokoll des III. Oldenburgischen Deichbandes festgehalten worden sind. Zu dieser Gesamtproblematik hat ein Gespräch mit dem Landkreis Friesland als Untere Deichbehörde und dem III. Oldenburgischen Deichband stattgefunden. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass geeignete Maßnahmen zu treffen sind, um eine Lenkung der Besucher auf die sicheren Deichtreppen, bei einer gleichzeitigen Verhinderung der unkontrollierten Deichüberquerung, zu gewährleisten. Als Ergebnis soll ein Zaun am Deichfuß entlang der Bäderstraße, in gleicher Weise wie er bereits vom Deichschaft Hooksiel bis zur Deichtreppe „FKK-Strand“ steht, in Richtung Außenhafen weitergeführt und dort an der Deichtreppe zum Textilstrand angebunden werden. Die vorhandenen Klinkeraufpflasterungen im Deich gegenüber der Einfahrt zum Parkplatz 1 sowie vom oberen Parkplatz des Hafens zum Deichsicherungsweg sollen entfernt werden. Auf dem Parkplatz 1 soll mittels einer massiven Beschilderung eine Lenkung der Strandbesucher noch auf dem Gelände des Parkplatzes links und rechts weisend zu den Deichtreppen „Hundestrand“ und „Textilstrand“ erfolgen.

 

Herr Abels bat in diesem Zusammenhang auch noch einmal zu prüfen, ob die vorhandenen Deichtreppen, bzw. die Zugänge beidseitig der Bäderstraße, barrierefreier gestaltet werden können.