Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Die Auswertungen der Beteiligungen mit den dieser Vorlage beigefügten Abwägungsvorschlägen werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Entwurf der 101. Änderung des Flächennutzungsplanes (Hohenkirchen Wangermeer) in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.


Herr Müller sprach unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des Landkreises Friesland, Fachbereich Straßenverkehr, die Problematik mit der verkehrlichen Belastung der Grimmenser Straße im Ortsteil Gottels an. Der dazu vorgelegte Abwägungsvorschlag sollte konkreter gefasst werden, da es die Problematik noch zu lösen gilt. Außerdem sollte der Abwägungsvorschlag zu der Anregung des Bürgers konkreter gefasst werden.

 

Anmerkung  der Verwaltung: Die betroffenen Seiten der Abwägung sind entsprechend

                                                   überarbeitet und dieser Niederschrift beigefügt worden.