Herr Prüter fragte nach, warum die Flachwasserzone in der Planzeichnung der 101. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht konkret dargestellt ist?

 

Herr Diekmann erläuterte, dass einzelne konkrete Darstellungen auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht möglich sind, dies bleibt der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) vorbehalten. Dennoch bleibt die Flachwasserzone selbstverständlich erhalten.

 

Herr Prüter fragte weiterhin, ob konkrete Nutzungen wie z. B. die Anlegung eines Surfstrandes noch ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich sind?

 

Herr Diekmann teilte mit, dass diese Fragestellungen seitens der Gemeindeverwaltung unter Beteiligung des Landkreises Friesland, Fachbereich Planung, geklärt werden müssten.