Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussg:

Der neue Parkplatz an der Bismarckstraße Hohenkirchen (Flurstück 94 / 63 der Flur 15, Gemarkung Hohenkirchen) wird gemäß § 6 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet und in das Bestandsverzeichnis der Gemeinde Wangerland übernommen.