Beschluss:
Bezüglich der eingegangenen
Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse
gebilligt und beschlossen.
Der Rat beschließt den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. IX/4 „Rettungswache Wangerland“ der
Gemeinde Wangerland mit Begründung aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des
Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 10 und 58 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der jeweils gültigen Fassung.