Beschluss: zur Kenntnis genommen

Das Genehmigungsverfahren zu den Förderanträgen ist noch nicht abgeschlossen. Es handelt sich um einen gemeinsamen Förderantrag der Gesellschafter der Dachorganisation "Die Nordsee". In den Anträgen der einzelnen Orte können Maßnahmen zur Förderung angemeldet werden, die in engem Zusammenhang mit den Ergebnissen der Risikobewertung der einzelnen Badestellen durch offizielle Prüfer stehen müssen. Entsprechend wurden die verschiedenen Einzelmaßnahmen von der WTG angemeldet.

 

Bei der Überprüfung der gemeldeten Maßnahmen durch die Sachbearbeitung bei der N-Bank, wurden Abweichungen zwischen den Anträgen und den Prüfergebnissen festgestellt. Zur Begründung wurden den einzelnen, betroffenen Orten Nachfristen gesetzt, die auch von der WTG genutzt wurden.

 

Die Sachbearbeitung bei der N-Bank muss den geprüften Gesamtantrag am 17. April der Kommission vorlegen. Nach Entscheidung erfolgt der Bewilligungsbescheid an "Die NORDSEE", die wiederum parallel die Orte informiert. Danach wird sofort mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen.

 

Herr Gerdes führte aus, dass noch kein Zuwendungsbescheid vorliegt und somit auch noch nicht mit der Maßnahme begonnen werden kann. Falls sich die Angelegenheit wieder erwarten erheblich verzögert, wird die Kenntlichmachung der Badegebiete, wie in der bisherigen Form, aufgebaut. Es wird jedoch angestrebt, die Maßnahme schon zu dieser Saison umzusetzen.