Das Genehmigungsverfahren zu den Förderanträgen ist noch nicht
abgeschlossen. Es handelt sich um einen gemeinsamen Förderantrag der
Gesellschafter der Dachorganisation "Die Nordsee". In den Anträgen
der einzelnen Orte können Maßnahmen zur Förderung angemeldet werden, die in
engem Zusammenhang mit den Ergebnissen der Risikobewertung der einzelnen
Badestellen durch offizielle Prüfer stehen müssen. Entsprechend wurden die
verschiedenen Einzelmaßnahmen von der WTG angemeldet.
Bei der Überprüfung der gemeldeten Maßnahmen durch die
Sachbearbeitung bei der N-Bank, wurden Abweichungen zwischen den Anträgen und
den Prüfergebnissen festgestellt. Zur Begründung wurden den einzelnen,
betroffenen Orten Nachfristen gesetzt, die auch von der WTG genutzt wurden.
Die Sachbearbeitung bei der N-Bank muss den geprüften Gesamtantrag
am 17. April der Kommission vorlegen. Nach Entscheidung erfolgt der
Bewilligungsbescheid an "Die NORDSEE", die wiederum parallel die Orte
informiert. Danach wird sofort mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen.
Herr
Gerdes führte aus, dass noch kein Zuwendungsbescheid vorliegt und somit auch
noch nicht mit der Maßnahme begonnen werden kann. Falls sich die Angelegenheit
wieder erwarten erheblich verzögert, wird die Kenntlichmachung der Badegebiete,
wie in der bisherigen Form, aufgebaut. Es wird jedoch angestrebt, die Maßnahme
schon zu dieser Saison umzusetzen.