Beschluss:
Die Grundschule und die Oberschule Hohenkirchen sollen zum
nächstmöglichen Zeitpunkt räumlich zusammengelegt werden. Eine über das heutige
Maß hinausgehende Kooperation wird angestrebt. Die Trägerschaft für beide
Schulformen soll zunächst unverändert bleiben. Eine Änderung des Schulgesetzes
dahingehend, dass ein Landkreis in besonders begründeten Einzelfällen auch die
Trägerschaft der Grundschule übernehmen kann, soll beantragt werden.