Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschluss:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013

 

 

1. im Ergebnishaushalt

   mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                       16.749.178 €

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                         16.749.178 €

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                                 6.100,00 €

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                 38.500,00 €

 

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                            17.448.100 €

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                          15.427.200 €

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                     854.900 €

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                 1.575.900 €

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                600.000 €

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                               342.600 €

 

 

2.7. nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                      18.903.000 €

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                     17.345.700 €

 

 

3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 600.000 € festgesetzt.

 

 

4. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

5. Der Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,

wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

 

 

6. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:

 

6.1. Grundsteuer

 

6.1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)             400 v.H.

 

6.1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                            400 v.H.

 

6.2. Gewerbesteuer                                                                                                    400 v.H.

 

 

7. Das vorgelegte Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2014 – 2016 wird genehmigt.