Beschluss:
Der Rat beschließt die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1
der ordentlichen Erträge auf 16.749.178
€
1.2
der ordentlichen Aufwendungen auf 16.749.178
€
1.3
der außerordentlichen Erträge auf 6.100,00
€
1.4
der außerordentlichen Aufwendungen auf 38.500,00
€
2. im
Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1
der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 17.448.100 €
2.2
der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 15.427.200 €
2.3
der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 854.900
€
2.4
der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 1.575.900
€
2.5
der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 600.000
€
2.6
der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 342.600
€
2.7.
nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der
Einzahlungen des Finanzhaushaltes 18.903.000
€
- der
Auszahlungen des Finanzhaushaltes 17.345.700
€
3.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 600.000 €
festgesetzt.
4.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
5.
Der Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite zur
rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird
auf 3.000.000 € festgesetzt.
6. Die
Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2013
wie folgt festgesetzt:
6.1.
Grundsteuer
6.1.1
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 v.H.
6.1.2
für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400
v.H.
6.2.
Gewerbesteuer 400
v.H.
7. Das vorgelegte
Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2014 – 2016 wird genehmigt.