Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013

 

 

1. im Ergebnishaushalt

   mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                           16.749.178 €

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                              16.749.178 €

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                                     6.100,00 €

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                       38.500,00 €

 

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                    17.448.100 €

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                   15.427.200 €

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                            854.900 €

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                        1.575.900 €

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                        600.000 €

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                       342.600 €

 

 

2.7. nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                            18.903.000 €

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                           17.345.700 €

 

 

3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 600.000 € festgesetzt.

 

 

4. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

5. Der Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,

wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

 

 

6. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:

 

6.1. Grundsteuer

 

6.1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                       400 v.H.

 

6.1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                 400 v.H.

 

6.2. Gewerbesteuer                                                                                                     400 v.H.

 

 

7. Das vorgelegte Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2014 – 2016 wird genehmigt.

 

 


Bürgermeister Hinrichs führte in seiner dieser Niederschrift beigefügten Rede die Gründe für die positive Entwicklung der Finanzwirtschaft der Gemeinde Wangerland aus.

 

Ratsherr Onnen-Lübben signalisierte für die CLB-Gruppe die Zustimmung zum vorlegten Etatentwurf. In Anbetracht der Ankündigung der neuen Landesregierung, keine neuen Flurneuordnungsverfahren mehr durchzuführen, wird die Finanzierung des ländlichen Wegeausbaus zukünftig jedoch äußerst schwierig werden.

 

Beigeordneter Lammers hob die erfolgreiche 6 ½ jährige Arbeit der Mehrheitsgruppe hervor. In den Bemühungen, auch zukünftig ausgeglichene Ergebnishaushalte darstellen zu können, bot er eine parteiübergreifende Zusammenarbeit an.

 

Ratsherr Cramer hätte sich mehr politische Gestaltungsmöglichkeiten gewünscht. Auch wies der auf die im Haushalt 2013 bestehenden Unterdeckung für die Leistung „Betrieb des Muschelmuseums“ in Höhe von 8.367,00 € hin. Im Ergebnis des Jahres 2012 konnte für diese Leistung noch ein positives Ergebnis mit 3.425,92 € erwirtschaftet werden. Schließlich machte er deutlich, dass er den Sportplatzneubau in Hohenkirchen ohne Beteiligung der Investorengruppe nicht mittragen könne.