Sitzung: 29.01.2013 Ausschuss für Tourismus
Beschluss: zurückgestellt (STOP)
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: WTG-204-2013
Wie bereits im Ausschuss für
Tourismus berichtet, plant die Wangerland Touristik GmbH in Horumersiel einen
ganzjährig nutzbaren Wohnmobilstellplatz. In der letzten Sitzung des
Ausschusses wurden die örtlichen Gruppierungen aufgefordert, zu dem geplanten
Standort auf dem großen Parkplatz am Tief Stellung zu nehmen. Am 04.12. hat
sich der Verein für Handel, Handwerk und Gewerbe Horumersiel-Schillig mit dem
Thema in einer Mitgliederversammlung befasst. Dabei ist der
Verein mehrheitlich zu dem Ergebnis gekommen, den geplanten Standort nicht
zu befürworten. Alternativ schlug der Verein eine Fläche bei der Friesland
Therme vor.
Der Ausschuss wurde deshalb
gebeten, sich noch einmal mit dieser Thematik zu befassen. Der vom
Gewerbeverein vorgeschlagene Standort an der Friesland Therme war auch in
früheren Jahren schon einmal in der näheren Wahl für die Anlegung eines
Wohnmobilstellplatzes. Es handelt sich konkret um die Fläche südlich der
Friesland Therme (tiefer liegendes Gelände zwischen der Friesland Therme und
dem Flügeldeich des Hafens Wangersiel).
In der anschließenden Aussprache
machte Herr Frankeser für den Seebadeverein Horumersiel deutlich, dass auch
dieser Verein sich schon bei der letzten Jahreshauptversammlung im Herbst 2012
gegen den Standort auf dem Parkplatz in der Ortsmitte ausgesprochen hat. In
mehreren Wortbeiträgen werden Vor- und Nachteile der beiden genannten Standorte
dargestellt.
Da die detaillierten Gründe für
die ablehnende Haltung von Gewerbeverein und Seebadeverein zum Standort auf dem
Parkplatz nicht bekannt sind, auf der anderen Seite aber auch keinesfalls eine
Entscheidung gegen die berechtigten Interessen dieser Bürger getroffen werden
soll, wird eine Entscheidung zu diesem Tagesordnungspunkt auf die nächste
Sitzung des Ausschusses für Tourismus vertagt. Die beiden oben genannten
Vereine wurden gebeten, ihre negative Haltung zum Standort Parkplatz näher zu
begründen. Bis zur nächsten Sitzung sind nach Möglichkeit die entstehenden
Kosten für die beiden Alternativstandorte zu ermitteln.
Diese Angelegenheit wird zurückgestellt.