Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2

Beschluss:

Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.

 

Der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. I/18 „Hohenkirchen-Seniorenzentrum“ mit Begründung aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der jeweils gültigen Fassung.

 

Die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wangerland im Bereich des Bebauungsplanes Nr. I/18 „Hohenkirchen-Seniorenzentrum“ wird zur Kenntnis genommen.


Herr Cramer teilte mit, er werde diesem Beschlussvorschlag nicht zustimmen, da s. E. keine Standortalternativen geprüft worden seien.

 

Herr Hinrichs machte deutlich, dass sich Alternativen nicht in der Nähe des Ortskerns Hohenkirchen befinden. Er wies auf die derzeitige besondere Möglichkeit einer ²/³-Förderung der Gesamtkosten bei der Erstellung eines Ersatzsportplatzes hin, so dass die Gemeinde Wangerland einen überschaubaren Eigenanteil zu tragen habe. Dieser Eigenanteil werde durch Einsparungen bei Pflege und Unterhaltung sowie Mehreinnahmen bei der Grundsteuer in wenigen Jahren erwirtschaftet sein.

 

Herr Koch ergänzte, dass es absurd sei, einem Investoren vorschreiben zu wollen, wo er investieren soll.