Beschluss:
Bezüglich der eingegangenen
Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse
gebilligt und beschlossen.
Der Rat beschließt den
Bebauungsplan Nr. II/5 „Ferien- und Pferdehof Wiardergroden“ mit Begründung
aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung
sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der
jeweils gültigen Fassung.