Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.

 

Der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. I/18 „Hohenkirchen-Seniorenzentrum“ mit Begründung aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der jeweils gültigen Fassung.

 

Die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wangerland im Bereich des Bebauungsplanes Nr. I/18 „Hohenkirchen-Seniorenzentrum“ wird zur Kenntnis genommen.


Herr Müller sprach sich aufgrund der Tatsache, dass sich die Investoren nicht an den durch das Vorhaben ausgelösten Folgekosten (Verlegung des Sportplatzes) beteiligen, gegen die Planung aus.