Beschluss:
Bezüglich der eingegangenen
Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse
gebilligt und beschlossen.
Der Rat beschließt die
Abrundungssatzung für den Ortsteil Middoge mit der Begründung aufgrund des § 34
Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches und der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.