Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 4
Abs. 7 GemHKVo die Festlegung der aus der beigefügten Aufstellung ersichtlichen
wesentlichen Produkte incl. der dazugehörigen Ziele und Kennzahlen.
Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 4
Abs. 7 GemHKVo die Festlegung der aus der beigefügten Aufstellung ersichtlichen
wesentlichen Produkte incl. der dazugehörigen Ziele und Kennzahlen.