Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 129
Abs. 1 S. 3 NKomVG (§ 101 Abs. 1 S. 3 NGO) die Jahresrechnung der Gemeinde
Wangerland für das Haushaltsjahr 2011 und erteilt dem Bürgermeister für diese
Jahresrechnung Entlastung.
Herr Hinrichs nahm wegen Interessenwiderstreits an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.