Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG (§ 101 Abs. 1 S. 3 NGO) die Jahresrechnung der Gemeinde Wangerland für das Haushaltsjahr 2011 und erteilt dem Bürgermeister für diese Jahresrechnung Entlastung.


Herr Hinrichs nahm wegen Interessenwiderstreits an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.