Sitzung: 19.09.2012 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Energie
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: GWW-089-2012
Beschlussvorschlag:
Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften und der
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages wird festgestellt, dass die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Unternehmens geordnet sind und die wirtschaftlichen
Verhältnisse zur Beanstandung keinen Anlass geben.
Die Erweiterung der Prüfung gem. § 29 Abs. 2 EigBetrVO
hat die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung festgestellt.
Das Organ Geschäftsführung ist seinen Aufsichts- und
Führungspflichten hinreichend nachgekommen und wird für das Geschäftsjahr 2011
entlastet.
Frau Heitmann und Herr Meinen verließen wegen Interessenwiderstreits den Beratungsraum.