Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Aktivierungsrichtlinie für die Gemeinde Wangerland in der dieser Niederschrift beigefügten Fassung.

 

Für die erste Eröffnungsbilanz werden nachfolgende Wahlrechte ausgeübt:

  • Die Gemeinde Wangerland verzichtet auf die Erfassung von beweglichen und abnutzbaren Vermögensgegenständen mit einem Anschaffungswert bis 5.000 € einschließlich der Umsatzsteuer (§ 60 Abs. 2 GemHKVo).
  • Die Erfassung von abgeschriebenen beweglichen Vermögensgegenständen unterbleibt (§ 60 Abs. 3 GemHKVo).
  • Die Gemeinde Wangerland führt eine vorverlagerte Inventur durch (§ 60 Abs. 4 GemHKVo).
  • Die Gemeinde Wangerland verzichtet auf die Aktivierung geleisteter Investitionszuweisungen und –zuschüsse (§ 60 Abs. 5 GemHKVo).
  • Die Gemeinde Wangerland aktiviert den Umstellungsaufwand nicht.
  • Die Gemeinde Wangerland setzt den Bodenwertanteil für ein Grundstück, das vor dem Jahr 2000 erworben wurde, mit dem Zeitwert an (§ 60 Abs. 6 GemHKVo).