Sitzung: 19.09.2012 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Energie
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: II-077-2012
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Aktivierungsrichtlinie für die
Gemeinde Wangerland in der dieser Niederschrift beigefügten Fassung.
Für die erste Eröffnungsbilanz werden nachfolgende
Wahlrechte ausgeübt:
- Die Gemeinde Wangerland verzichtet auf die
Erfassung von beweglichen und abnutzbaren Vermögensgegenständen mit einem
Anschaffungswert bis 5.000 € einschließlich der Umsatzsteuer (§ 60 Abs. 2
GemHKVo).
- Die Erfassung von abgeschriebenen beweglichen
Vermögensgegenständen unterbleibt (§ 60 Abs. 3 GemHKVo).
- Die Gemeinde Wangerland führt eine vorverlagerte
Inventur durch (§ 60 Abs. 4 GemHKVo).
- Die Gemeinde Wangerland verzichtet auf die
Aktivierung geleisteter Investitionszuweisungen und –zuschüsse (§ 60 Abs.
5 GemHKVo).
- Die Gemeinde Wangerland aktiviert den
Umstellungsaufwand nicht.
- Die Gemeinde Wangerland setzt den
Bodenwertanteil für ein Grundstück, das vor dem Jahr 2000 erworben wurde,
mit dem Zeitwert an (§ 60 Abs. 6 GemHKVo).