Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

Der 3. Änderungsvereinbarung zum Dienstleistungsvertrag zwischen der Wangerland Touristik GmbH und der Gemeinde Wangerland wird zugestimmt.

 

 


Ratsherr Cramer machte darauf aufmerksam, dass der Eigenanteil der Gemeinde sowohl im Rahmen der Kalkulation für den Fremdenverkehrsbeitrag als auch für den Kurbeitrag anzusetzen ist. Einer pauschalierten Sonderzahlung könne er insgesamt nicht zustimmen.

 

Wenn die Sonderzahlung nicht mehr geleistet werden würde, erklärte Beigeordneter Lammers, würde es den Gemeindehaushalt zweifelsohne entlasten. In Anbetracht der anstehenden größeren Investitionen sollte die Summe jedoch zunächst weiterhin gewährt werden.

 

Ratsherr Onnen-Lübben betonte, dass die Sonderzahlung ein gerechtfertigter Ausgleich für die Vorteile, die die Einwohner der Gemeinde durch die Fremdenverkehrseinrichtungen haben, darstellt. 

 

Bürgermeister Hinrichs machte deutlich, dass zusätzlich zur Sonderzahlung auch der freie Strandeintritt zum Betrag von 10.000,00 € jährlich vergütet wird. Darüber hinaus trägt die Gemeinde alleinig die Aufwendungen im Rahmen der Veranlagung des Fremdenverkehrsbeitrages sowie des Jahreskurbeitrages.

 

Stellv. Bürgermeister Tammen verwies auf die erreichten Erfolge im Rahmen des Konsolidierungskurses der Wangerland Touristik GmbH. Er halte es nicht für fair, eine weitere Kürzung der jährlichen Sonderzahlungen ohne vorherige Absprache mit der Wangerland Touristik GmbH durchzuführen.