Sitzung: 11.09.2012 Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Sanierung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: III-062-2012
Beschlussvorschlag:
Bezüglich der eingegangenen
Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten
Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.
Der Rat beschließt die
Abrundungssatzung für den Ortsteil Middoge mit der Begründung aufgrund des § 34
Abs. 4 Satz 1 Nr.3 des Baugesetzbuches und der §§ 10 und 58 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
Herr Hinrichs erläuterte den Planungsanlass und die Planungsinhalte der Abrundungssatzung.