Sitzung: 03.07.2012 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1
Beschluss:
I. Sachentscheidung
1. Die
Gemeinde Wangerland bewirbt sich in überörtlicher Zusammenarbeit mit der
Gemeinde Wangerooge und der benachbarten Stadt Jever um Aufnahme in das
Programm der Städtebauförderung „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche
Zusammenarbeit und Netzwerke“ beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales,
Frauen, Familie, Gesundheit und Integration im Programmjahr 2013.
2. Die
Gemeinde Wangerland wird bei Aufnahme in das genannte Programm der
Städtebauförderung in Kooperation mit der Gemeinde Wangerooge und der Stadt
Jever ein überörtlich abgestimmtes integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept
der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge erarbeiten. Die
Verwaltungen der drei Kommunen werden im Falle der Aufnahme in das Programm
beauftragt, in gegenseitigem Einvernehmen einen geeigneten externen
Dienstleister mit der Erarbeitung eines solchen überörtlichen integrierten
Entwicklungs- und Handlungskonzepts zu beauftragen.
3. Die
räumliche Abgrenzung der beabsichtigten städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen
wird wie in Anlage X
gekennzeichnet vorgenommen.
4. Gegenüber
dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und
Integration sowie allgemein nach Außen wird die Kooperation zwischen der
Gemeinde Wangerland, der Gemeinde Wangerooge und der Stadt Jever durch die
Gemeinde Wangerland vertreten.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der
Gesamtmaßnahme „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und
Netzwerke“ Kosten sowie Folgekosten entstehen.
1. Für
das Programmjahr 2013 werden im Haushalt der Gemeinde Wangerland die Kosten für
die Gesamtmaßnahme in Höhe von brutto 90.000 Euro für die Erstellung eines
überörtlich verbindlich abgestimmten integrierten Entwicklungs- und
Handlungskonzepts eingestellt. Nach Abzug der Fördersumme durch Land und Bund
von zwei drittel der tatsächlich entstandenen Kosten (Bruttokosten) verbleibt
ein gemeindlicher Eigenanteil von einem drittel der tatsächlich entstandenen
Kosten.
2. Die
Gemeinde Wangerland, die Gemeinde Wangerooge und die Stadt Jever beteiligen
sich zu gleichen Teilen an den tatsächlich entstandenen Kosten. Die Gemeinde
Wangerland als federführende Gemeinde wird diese Kosten der Gemeinde Wangerooge
und der Stadt Jever in Rechnung stellen. Die Gemeinde Wangerooge und die Stadt
Jever verpflichten sich im Gegenzug die in Rechnung gestellten Kosten in vollem
Umfang zu begleichen.
3. Für
die Folgejahre entstehen weitere Kosten in Form von Eigenanteilen der drei
Kommunen bei der Umsetzung geförderter Maßnahmen in Höhe von jeweils einem
Drittel der tatsächlich entstandenen Kosten (brutto) der Einzelmaßnahmen.