Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1

Beschluss:

I. Sachentscheidung

1.    Die Gemeinde Wangerland bewirbt sich in überörtlicher Zusammenarbeit mit der Gemeinde Wangerooge und der benachbarten Stadt Jever um Aufnahme in das Programm der Städtebauförderung „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration im Programmjahr 2013.

2.    Die Gemeinde Wangerland wird bei Aufnahme in das genannte Programm der Städtebauförderung in Kooperation mit der Gemeinde Wangerooge und der Stadt Jever ein überörtlich abgestimmtes integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge erarbeiten. Die Verwaltungen der drei Kommunen werden im Falle der Aufnahme in das Programm beauftragt, in gegenseitigem Einvernehmen einen geeigneten externen Dienstleister mit der Erarbeitung eines solchen überörtlichen integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts zu beauftragen.

3.    Die räumliche Abgrenzung der beabsichtigten städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen wird wie in Anlage X gekennzeichnet vorgenommen.

4.    Gegenüber dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration sowie allgemein nach Außen wird die Kooperation zwischen der Gemeinde Wangerland, der Gemeinde Wangerooge und der Stadt Jever durch die Gemeinde Wangerland vertreten.

 

II. Kosten/Folgekosten

Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ Kosten sowie Folgekosten entstehen.

1.    Für das Programmjahr 2013 werden im Haushalt der Gemeinde Wangerland die Kosten für die Gesamtmaßnahme in Höhe von brutto 90.000 Euro für die Erstellung eines überörtlich verbindlich abgestimmten integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts eingestellt. Nach Abzug der Fördersumme durch Land und Bund von zwei drittel der tatsächlich entstandenen Kosten (Bruttokosten) verbleibt ein gemeindlicher Eigenanteil von einem drittel der tatsächlich entstandenen Kosten.

2.    Die Gemeinde Wangerland, die Gemeinde Wangerooge und die Stadt Jever beteiligen sich zu gleichen Teilen an den tatsächlich entstandenen Kosten. Die Gemeinde Wangerland als federführende Gemeinde wird diese Kosten der Gemeinde Wangerooge und der Stadt Jever in Rechnung stellen. Die Gemeinde Wangerooge und die Stadt Jever verpflichten sich im Gegenzug die in Rechnung gestellten Kosten in vollem Umfang zu begleichen.

3.    Für die Folgejahre entstehen weitere Kosten in Form von Eigenanteilen der drei Kommunen bei der Umsetzung geförderter Maßnahmen in Höhe von jeweils einem Drittel der tatsächlich entstandenen Kosten (brutto) der Einzelmaßnahmen.