Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 8

Beschluss:

Gegen den Ratsherrn Ellmer Cramer wird wegen der Verletzung der Amtsverschwiegenheit gemäß § 40 NKomVG eine Verwarnung ohne Festsetzung eines Verwarngeldes (§ 56 OWiG) erteilt.


Herr Cramer rückte wegen Befangenheit vom Beratungstisch ab.

 

Herr Hinrichs erläuterte ausführlich den Sachverhalt.

 

Herr Müller erklärte, dass s. E. nichts beweisbar sei.

 

Herr Cramer gab folgende persönliche Erklärung ab:

 

Er habe nicht mit dem Betriebsrat der WTG über Dritte oder fremde Angelegenheiten gesprochen. Er habe insbesondere nicht mit dem Betriebsrat der WTG „gekungelt“.