Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Wangerland beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. IX/4 „Rettungswache-Wangerland“. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der beigefügten Planskizze. Der Vorhabenträger hat ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung der Planunterlagen zu seinen Lasten zu beauftragen.

Außerdem ist mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abzuschließen, in dem u. a. auch eine Regelung hinsichtlich der Übernahme der Kosten für das Bauleitplanverfahren aufgenommen wird.


Herr Hinrichs wies darauf hin, dass ein Teilbereich der Zuwegung nach Hohensminde mit in den Geltungsbereich der Planung einbezogen werden muss. Die Skizze mit dem Planbereich wird entsprechend ergänzt. Seitens des Ausschusses bestanden gegen die Erweiterung des Planbereiches keine Bedenken.

 

Der Ausschuss verständigte sich darauf, die Bezeichnung in „Rettungswache-Wangerland“ zu ändern.