Sitzung: 20.06.2012 Ausschuss für Tourismus
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: WTG-031-2012
Beschlussvorschlag:
Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften und der
Bestimmungen des Gesellschaftervertrages wird festgestellt, dass die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens geordnet sind und die
wirtschaftlichen Verhältnisse zur Beanstandung keinen Anlass geben.
Die zusätzliche Prüfung gemäß § 53 HGrG hat die
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung festgestellt.
Das Organ Geschäftsführung ist seinen Aufsichts- bzw.
Führungspflichten hinreichend nachgekommen und wird entlastet.