Beschluss:
Der Bau von Biogasanlagen, die
nicht von der baurechtlichen Privilegierung erfasst werden, wird bis auf
weiteres nicht durch eine entsprechende Bauleitplanung unterstützt.
Beschluss:
Der Bau von Biogasanlagen, die
nicht von der baurechtlichen Privilegierung erfasst werden, wird bis auf
weiteres nicht durch eine entsprechende Bauleitplanung unterstützt.