Beschluss:
Bezüglich der eingegangenen
Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse
gebilligt und beschlossen.
Der Rat beschließt die 68.
Änderung des Flächennutzungsplanes (Sonderbaufläche Photovoltaik Mederns) der
Gemeinde Wangerland mit Begründung aufgrund der §§ 2 und 5 des Baugesetzbuches
sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der
jeweils gültigen Fassung.