Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Die Auswertungen der Beteiligungen mit den dieser Vorlage beigefügten Abwägungsvorschlägen werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Entwurf der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sonderbaufläche Photovoltaik Mederns) in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.

 


Frau Lüders erläuterte dem Ausschuss die Entwürfe der Bauleitplanungen und berichtete, dass innerhalb der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung keine wesentliche Einwendungen vorgebracht wurden.

 

Herr Müller fragte nach, ob eine Bürgerbeteiligung bei diesem Vorhaben möglich ist.

 

Herr Ortgies von Sonnenenergie Mederns GmbH & Co KG teilte mit, dass vor allem aus zeitlichen Gründen eine Bürgerbeteiligung für dieses Projekt nicht umsetzbar sei.

 


Abstimmungsergebnis: