Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschluss:

Die im Eigentum des III. Oldenburgischen Deichbandes stehenden Straßenabschnitte der Goldenen Linie –Flurstück 406 / 51, Flur 1, Gemarkung Middoge, und das Teilstück des Flurstückes 404 / 50, Flur 1, Gemarkung Middoge, werden als öffentliche Verkehrsfläche gemäß § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes gewidmet und in das Bestandsverzeichnis der Gemeinde Wangerland übernommen.