Beschluss:
Die im Eigentum des III. Oldenburgischen Deichbandes
stehenden Straßenabschnitte der Goldenen Linie –Flurstück 406 / 51, Flur 1,
Gemarkung Middoge, und das Teilstück des Flurstückes 404 / 50, Flur 1,
Gemarkung Middoge, werden als öffentliche Verkehrsfläche gemäß § 6 Abs. 1 des
Niedersächsischen Straßengesetzes gewidmet und in das Bestandsverzeichnis der
Gemeinde Wangerland übernommen.