Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Rose Herrn Stefan Dierkes von der Anwaltskanzlei KDK Oldenburg sowie Herr Volker Webering und Frau Kirsten König von dem Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V.

 

Die Vorträge, die dieser Niederschrift als Anlagen beigefügt sind, thematisieren die Möglichkeiten der Gesellschaftsform für die Bürgerbeteiligung am Bürgerwindpark Wangerland, der sog. „Bürgersäule“ im gesamten Konstrukt der Firmierungen des Projektes Windpark Wangerland.

 

Maßgeblich für die Wahl der Gesellschaftsform sind die Ziele, die erreicht werden sollen. Darüber muss zunächst konkret eine Entscheidung getroffen werden. Aufgrund der Bestimmungen des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes kommen nur haftungsbegrenzende Rechtsformen in Frage, und zwar die GmbH & Co. KG oder die eingetragene Genossenschaft. Diese beiden Rechtsformen unterscheiden sich u. a. in der Geschäftsführung und der Prüfungserfordernis. Nach Aussagen von Herrn Dierkes könnten die steuerlichen Vorteile optimaler bei der Wahl der Rechtsform GmbH & Co. KG genutzt werden. Für die Gesellschafter ergeben sich Unterschiede bei der Art der Einkünfte: Einkünfte aus Kapitalvermögen - Freibetrag pro Person 801 € bei der Genossenschaft und Einkünfte aus Gewerbebetrieb - kein Freibetrag bei der GmbH & Co. KG.

 

Frau König hob die höhere Akzeptanz in der Bevölkerung bei der Wahl der Rechtsform einer Genossenschaft hervor. Zur Höhe über den Verbandsbeitrag einer Energiegenossenschaft mit einem Rohergebnis von bis zu 2 Millionen Euro erklärte sie, dass sich dieser mit 2,0 promille auf das jeweilige Rohergebnis berechnet.

 

Auf Nachfrage von Beigeordneten Lammers erläuterte Herr Dierkes, dass die Steuerungs- und Einwirkungsmöglichkeiten für die Gemeinde grundsätzlich bei der Rechtsform der GmbH & Co. KG besser umsetzbar sind. Die Änderung des Gesellschaftszweckes wäre ebenfalls einfacher.

 

Ratsherr Cramer betonte, dass die Identifizierung der Mitglieder bei der Rechtsform eingetragener Genossenschaft deutlich höher ist. Der Gedanke der Bürgerbeteiligung würde bei dieser Rechtsform besser umgesetzt werden können.